Das OLG Köln hatte darüber zu entscheiden, ob Kapitalanlagen, bei denen die Höhe des Zinsbonus in Abhängigkeit vom Ausgang von Sportwetten bestimmt wird, rechtswidrig sind. Die Beklagte bot während der Fussball-WM 2004 eine sechsmonatige Festgeldanlage mit einem Mindestanlagebetrag an. Neben einer garantierten Basisverzinsung konnte ein zusätzlicher Zinsbonus erzielt werden, dessen Höhe sich nach dem Erfolg der deutschen Nationalmannschaft bei der Europameisterschaft richtete.