München – Mit Urteil vom 04.03.2022 stellte das Landgericht Osnabrück fest, dass der Anbieter der Casinoseite www.twin.com aufgrund fehlender Genehmigung in Deutschland, illegales Online-Glücksspiel betreibt.
München – Mit Urteil vom 04.03.2022 stellte das Landgericht Osnabrück fest, dass der Anbieter der Casinoseite www.twin.com aufgrund fehlender Genehmigung in Deutschland, illegales Online-Glücksspiel betreibt.
In vielen Märkten werden bereits über 90% der Wetten online auf dem Smartphone abgegeben. Eine der größten Herausforderungen stellt in diesem Kontext jedoch der Geldfluss dar. Denn erst wenn reibungslose und zuverlässige Zahlungsprozesse gewährleistet werden können, sind Spieler in der Regel bereit, bei einem Anbieter zu wetten. Erfahren Sie jetzt mehr über aktuelle online Payment-Trends im Sportwetten.