Der wissenschaftliche Dienst des schleswig-holsteinischen Landtages hat sich in einem Gutachten v. 11.10.2007 (Umdruck 16/2460) kritisch zur Verfassungs- und Europarechtskonformität des Glückspielstaatsvertrages geäußert. Hierbei hat er hervorgehoben, dass von der sowohl durch den EUGH als auch das BVerfG geforderten systematischen und kohärenten Begrenzung der Spielsucht solange keine Rede sein könne, wie suchtrelevantere Glückspielformen (Automaten etc.) keine entsprechende Neuregelung erfahren.