Hamburg/Berlin, 2./3./7.2.2012. Das deutsche Bundesverfassungsgericht urteilte im Jahr 2006: das Sportwettenmonopol der Bundesländer ist verfassungswidrig. Rechtmäßig wäre es aber bei konsequenter Ausrichtung am Spielerschutz. Seit dem rückte das krankhafte Spielen in den öffentlichen Raum, heißt es im Vorwort zum Programm der zweitägigen Fachtagung in den Hamburger Mozartsälen Anfang Februar 2012.