Das Verwaltungsgericht Gera stärkt EU-Buchmacher: Internet-Sportwettvermittlung an Anbieter mit EU-Lizenz ist erlaubnisfähig.
Das Verwaltungsgericht Gera stärkt EU-Buchmacher: Internet-Sportwettvermittlung an Anbieter mit EU-Lizenz ist erlaubnisfähig.
Nach dem Sportwettenurteil des Europäischer Gerichtshof vom 8. September 2010 sieht die VEWU das staatliche Monopol deutlich geschwächt.
Die Liberalisierung des Wettmarktes hätte den Vorteil, dass Deutsche in Deutschland nicht nur werben, sondern auch wetten könnten. Jeder könnte frei agieren – natürlich entsprechend den gesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen. Der Gesetzgeber könnte durchsetzen, dass alle Wettanbieter den gleichen Steuersatz abzuführen hätten, um mit diesen Geldern die gesellschaftlich relevanten Aufgaben erfüllen zu können.
Die in der Wettbranche lang erwartete Entscheidung des BVerfG ist heute nun bekannt gegeben worden. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass weder die staatlichen noch die privaten Anbieter sich als Gewinner fühlen können. Wenn es Gewinner gibt, dann sind es vor allem ausländische und schwer zu regulierende Internet-Wettanbieter sowie die Bundesländer und der Staat.