Wie in den meisten europäischen Ländern ist auch der österr Glücksspielmarkt durch das Bestehen eines staatlichen Glücksspielmonopols geprägt. Das Glücksspielgesetz 1989 (GSpG) unterwirft grundsätzlich alle entgeltlichen Spiele, bei denen Gewinn und Verlust ausschließlich oder überwiegend vom Zufall abhängen, dem Glücksspielmonopol des Bundes. Die Durchführung solcher Spiele ist nur dem gestattet, der über eine – vom Bundesminister für Finanzen mit Bescheid zu erteilende – Konzession verfügt.