Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Urteilen vom 23. Juli 2013 entschieden, dass die von der Stadt Augsburg im Januar 2013 erlassene Verordnung über die Sperrzeit für Spielhallen, mit der die Sperrzeit ab Februar 2013 um drei Stunden verlängert wurde, gültig ist. Die Normenkontrollanträge mehrerer Spielhallenbetreiber wurden abgelehnt.