In zwei aktuellen Entscheidungen hat das VG Stade zur neuen SpielVO und dem Vergünstigungsverbot des § 9 SpielVO Stellung genommen: "Das Verbot des § 9 Abs.2 SpielVO ist umfassend zu verstehen und verbietet jede Form der zusätzlichen Gewinnchance oder sonstigen finanziellen Vergünstigungen. Weder vom Gewerbetreibenden selbst, noch durch Dritte mit dessen Genehmigung oder Duldung, darf den Spielern und sonstigen Besuchern der Spielhalle angeboten werden, ......