Das Verwaltungsgericht Regensburg hat mit Entscheidung vom 12.06.2012 (RO 4 K 12.233) in einem durch die Rechtsanwaltskanzlei Bongers und Kollegen geführten Klageverfahren die Rechtswidrigkeit einer Untersagungsverfügung der Stadt Amberg aus dem Jahre 2006 festgestellt. Das Gericht hat einerseits die Verfügung für die Zukunft aufgehoben, andererseits die Rechtswidrigkeit der Verfügung auch für die zurückliegenden Zeiträume aus dem Jahre 2006 und 2007 festgehalten.