Im Artikel von Rechtsanwalt Rolf Karpenstein vom 8. Dezember ist heißt es: „In der Hamburger Wirtschaftsbehörde wird aktuell erwogen, von dem unionsrechtswidrigen Erfordernis einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis nach dem GlüÄndStV und dem Hamburger Spielhallengesetz abzusehen.