Das Landgericht Rostock hat einen ehemaligen Moderator des Radiosenders "Ostseewelle" wegen Betruges in neun Fällen und Bankrotts unter Einbeziehung früherer Strafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.
Das Landgericht Rostock hat einen ehemaligen Moderator des Radiosenders "Ostseewelle" wegen Betruges in neun Fällen und Bankrotts unter Einbeziehung früherer Strafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.
In den zur Verhandlung anstehenden Parallelverfahren hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs über die Frage zu entscheiden, ob das Angebot von Glücksspielen und Sportwetten im Internet nach einer Neuregelung des Glückspielrechtes auch mit Blick auf das Unionsrecht als wettbewerbswidrig anzusehen ist. Gegenstand des Verfahrens...