Nach einer mündlichen Verhandlung am 30.03.2006 hat das Landgericht Bonn den Antrag auf Erlaß einer Einstweiligen Verfügung der Firma Lotto-Team Service B.V. gegen WestLotto zurückgewiesen. Mit ihrem Verfü-gungsantrag hat die Firma LottoTeam versucht, die Sonderauslosung von Westlotto der WM-Tickets für die FIFA-Weltmeisterschaft 2006 zu stoppen. Die Argumentation von LottoTeam: Bei der Sonderauslosung handelt es sich um ein Gewinnspiel, das neben den eigentlichen Glücksspielen veran-staltet wird