Mit großer Spannung hat die glückspielrechtliche Fachwelt seit der Pressemitteilung auf die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts zu seinem Onlinecasinourteil vom 26.10.2017 gewartet. So sehr, dass noch vor deren öffentlicher Verfügbarkeit nun bereits die ersten Kommentare bei ISA eingehen.