Bezüglich des seit August 2012 laufenden Sportwetten-Konzessionierungsverfahren hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden eine Zurücksetzung des Auswahlverfahrens für unzulässig erklärt, aber eine Untätigkeitsklage für zulässig gehalten (Teilurteil vom 19. Dezember 2013, Az. 5 K 1244/12.WI). Das hessische Innenministerium ist nach dieser Entscheidung verpflichtet, über den Erlaubnisanntrag...