LG München I bestätigt Entschädigungsanspruch für rechtswidrige Strafverfolgungsmaßnahmen während der Übergangszeit nach dem BVerfG-Urteil zu Sportwetten.
LG München I bestätigt Entschädigungsanspruch für rechtswidrige Strafverfolgungsmaßnahmen während der Übergangszeit nach dem BVerfG-Urteil zu Sportwetten.
Das Landgericht Nürnberg ändert seine Rechtsprechung und stärkt private Sportwettvermittler in der Übergangszeit nach dem BVerfG-Urteil.