Mit Urteil vom 05.03.2010 (Az.: 406 O 43/09) hat es das Landgericht Hamburg der Tochtergesellschaft eines Vereins der deutschen Fußball-Bundesliga untersagt, Werbung für die kostenlose Internet-Pokerschule eines ausländischen Glückspielkonzerns zu treiben, der neben der Pokerschule gleichzeitig ein entgeltliches Online-Casino unter derselben „Dachmarke“ betreibt. Die beklagte Tochtergesellschaft betreibt die Profi-Fußballabteilung des Vereins.