Wir freuen uns, Ihnen den Termin für die Jahreshauptversammlung des BAV im Jahr 2022 ankündigen zu können:
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In der Rechtssache Leo-Libera GmbH gegen das Finanzamt Buchholz in der Nordheide, Rechtssache C-58/09, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Termin zur Urteilsverkündung bekannt gegeben: Am Donnerstag, den 10. Juni 2010, um 9.30 Uhr, wird die erste Kammer des EuGH das Urteil verkünden. Der Generalanwalt Yves Bot hatte seine Schlussanträge am 11. März 2010 vorgelegt.