Bern - Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) verlangt vom Hersteller des Geldspielautomaten „Super Competition“, dass er sein Gerät zur Prüfung vorführt. Zudem verbietet sie ihm, solche Automaten aufzustellen, bis das Resultat der Überprüfung vorliegt. Die ESBK wird klären, ob der Betrieb dieses Gerätes überhaupt zulässig ist. In letzter Zeit sind auf dem Markt Geräte aufgetaucht, die der ESBK vorschriftswidrig nicht vorgeführt wurden.