Berlin, 23. Oktober 2008 – Das Landgericht Berlin hat gestern den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen eine einzelne Berliner Annahmestelle in vollem Umfang zurückgewiesen. Mit dem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung hatte – wie bereits gegen die DKLB – ein nicht konzessionierter, ausländischer Anbieter erwirken wollen, dass die betroffene Annahmestelle neben Einschränkungen bei der Werbung, das Lotterieangebot vom Süßwarenangebot zu trennen habe…