Die Anrechnung der Umsatzsteuer auf die Spielbankabgabe ist rechnerisch und verfassungsrechtlich unvermeidlich. Dies teilte der Bundesverband privater Spielbanken am Montag in Berlin mit und widersprach damit dem Bund der Steuerzahler Hamburg. Dieser hatte in einer so genannten „Kurzanalyse“ vom 09. Februar 2010 zu dem Gesetzentwurf des Hamburger Senats zur Änderung des Spielbankgesetzes Stellung genommen und behauptet, dass die Spielbankabgabe keinen Umsatzsteueranteil enthalte.