Ein namhafter Spielhallenbetreiber hat beim Landgericht Staatshaftungsklage wegen der Verletzung des Unionsrechts durch die Anwendung des glücksspielrechtlichen Konzessionsvorbehaltes eingereicht.
Ein namhafter Spielhallenbetreiber hat beim Landgericht Staatshaftungsklage wegen der Verletzung des Unionsrechts durch die Anwendung des glücksspielrechtlichen Konzessionsvorbehaltes eingereicht.
Das OLG München hat mit Beschluss vom 08.11.2010 (1 W 1491/10) einer von der Kanzlei Kuentzle Rechtsanwälte vertretenen Antragstellerin Prozeßkostenhilfeverfahren für eine Staatshaftungsklage gegen eine bayerische Kommune unter Beiordnung des Verfassers als Prozeßbevollmächtigten bewilligt. Die Antragstellerin hatte zum 01.01.2006 eine Wettannahmestelle übernommen und vermittelte dort für eine in Gibraltar ansässige Firma allgemeine Sportwetten zu festen Gewinnquoten.