Der unter anderem für Ersatzansprüche gegen die öffentliche Hand zuständige III. Zivilsenat wird am Donnerstag, den 16. April 2015 um 10:00 Uhr im Saal N 004 über die Revisionen von zwei Gewerbetreibenden verhandeln, denen in den Jahren 2006 und 2007 auf der Grundlage des seinerzeit geltenden Glücksspielstaatsvertrags die Vermittlung von Sportwetten untersagt wurde.