In zwei von den Rechtsanwälten Marcus Röll und Dr. Roland Hoffmann LL.M. der auf Glücksspielrecht spezialisierten Kanzlei BENESCH Rechtanwaltspartnerschaft mbB geführten Verfassungsbeschwerdeverfahren...
In zwei von den Rechtsanwälten Marcus Röll und Dr. Roland Hoffmann LL.M. der auf Glücksspielrecht spezialisierten Kanzlei BENESCH Rechtanwaltspartnerschaft mbB geführten Verfassungsbeschwerdeverfahren...
Das Oberverwaltungsgericht hat mit heute den Beteiligten zugestelltem Urteil vom 10.3.2022 entschieden, dass für die Erteilung einer Spielhallenerlaubnis seit dem 1.7.2021 ein neuer Antrag und ein eigenständiges Erlaubnisverfahren nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 erforderlich sind.
Wie andernorts auch, werden zum 01.07.2017 die Spielhallenerlaubnisse in Hamburg neu vergeben. Unter anderem gilt fortan ein Mindestabstand von 500 Metern, der zu anderen Spielhallen nicht unterschritten werden soll.
Die Teilnahme am Sonderverfahren für die Vergabe von Spielhallenerlaubnissen im Land Berlin ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Das Verwaltungsgericht Berlin hat die behördliche Praxis, unvollständige Bewerbungen von der weiteren Teilnahme auszuschließen, in mehreren Eilverfahren bestätigt.