In ihrer Sitzung vom 7. Juli 2020 hat die Regierung eine Abänderung der Spielbankenverordnung beschlossen, deren Schwerpunkt neben Anpassungen technischer Art die Präzisierung der Bestimmungen über aufdringliche oder irreführende Werbung ist.
In ihrer Sitzung vom 7. Juli 2020 hat die Regierung eine Abänderung der Spielbankenverordnung beschlossen, deren Schwerpunkt neben Anpassungen technischer Art die Präzisierung der Bestimmungen über aufdringliche oder irreführende Werbung ist.
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Teilrevision der Spielbankenverordnung (VSBG) gutgeheissen. Gewisse Einschränkungen des Spielangebotes von B-Spielbanken werden gelockert. Zur Verbesserung der Sicherheit bei den Tischspielen wird eine Rechtsgrundlage für den Einsatz von technischen Überwachungssystemen geschaffen.