In einem zusammen mit dem Strafrechtler Sören Keck betriebenen Vorlage-Verfahren (https://www.isa-guide.de/isa-law/articles/165653.html) hat der EuGH Klartext gesprochen. Selbstredend verbietet EU-Recht deutschen staatlichen Stellen, von einem Spielhallenbetreiber, der ein EC-Cash-Terminal bereithält, eine Erlaubnis der BaFin zu verlangen und ihn wegen des Fehlens dieser Erlaubnis zu schikanieren.