Das OLG Hamm hat entschieden, dass einem Spieler, der einer Selbstsperre unterliegt, ein Schadensersatz-Anspruch auch beim "Kleinen Spiel" zusteht, wenn die betroffene Spielbank die Selbstsperre nicht kontrolliert. Der BGH hatte Ende 2005 in einem Grundlagen-Urteil entschieden, dass einem spielsüchtigen Spieler, der sich bei einer Spielbank hatte sperren lassen, ein Schadensersatz zusteht, wenn er trotz Sperre an den Automatengeräten spielen konnte