Nachdem das Landgericht Darmstadt im März 2005 in mehreren gleich lautenden Entscheidungen die Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktion der hessischen Behörden im südlichen Landesteil für rechtswidrig erklärt und die der Aktion zugrunde liegenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse unter anderem des Amtsgerichts Lampertheim aufgehoben hatte, hat der Generalstaatsanwalt in Frankfurt eine weitere Niederlage einstecken müssen. Er hatte eine so genannte Gegenvorstellung erhoben und offenbar gehofft, das Landgericht würde seine Entscheidung doch noch abändern.