In einem vorläufigen Rechtschutzverfahren hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg mit Beschluss vom 29.01.2008, Az.: 9 ME 451/07, die Spielgerätesteuersatzung einer Kommune als rechtmäßig beurteilt, die das Spielen an Internet-PCs der Vergnügungsbesteuerung unterworfen hat. In der Spielgerätesteuersatzung wird ausdrücklich die entgeltliche Nutzung von Computern und elektronischen multifunktionalen Bildschirmgeräten in Spielhallen und an allen anderen Aufstellorten, .....