Baden-Baden. Das Baden-Badener Landgericht hat heute im Prozess der Sparkasse Offenburg/Ortenau gegen die früheren Betreiber der Spielbank Baden-Baden seine mit Spannung erwartete Entscheidung verkündet. Danach will das Gericht durch Einholung eines Sachverständigengutachtens die Behauptung der Sparkasse überprüfen lassen, ihr früherer, als „Hansi von der Bank“ bekannt gewordener Mitarbeiter H. sei in der Zeit seiner Spielbankbesuche partiell geschäftsunfähig gewesen, was zur Nichtigkeit der Spielverträge führen könnte.