Berlin, 3. Dezember 2009. Dem Gemeinwohl kommen jährlich 2,5 Mrd. Euro aus Lotteriemitteln zugute. Hierzu gehören auch die Sozialeinrichtungen in unserem Lande, die im vergangenen Jahr etwa 100 Mio. € vorrangig aus Mitteln der GlücksSpirale erhalten haben. Diese Förderung ist allein durch die derzeitige Glücksspielregelung möglich, die ein Ausschließlich staatliches Angebot vorsieht, das an den Prinzipien des Spielerschutzes ausgerichtet ist.