Hamburg - Die Win Race GmbH ist nicht mehr verpflichtet einzelnen Buchmachern sowie einem ihrer Verbände Livebilder von Pferderennen für ihr eigenes Wettgeschäft zur Verfügung zu stellen. Entsprechende Forderungen der Buchmacher wurden vom Oberlandesgericht Hamburg in zwei einstweiligen Verfügungsverfahren zurückgewiesen (AZ: OLG HH, 1 Kart-U 2/08 und 1 Kart-U 6/08).