Berlin, 04. März 2010 – Heute hat Generalanwalt Paolo Mengozzi die Schlussanträge beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Zukunft des Glücksspielmarktes in Deutschland vorgelegt. Darin macht Mengozzi unmissverständlich deutlich, dass die deutsche Regelung, die ein ausschließlich staatliches Glücksspielangebot vorsieht, europarechtlich zulässig ist. Dieses gilt auch, wenn die Glücksspiele in angemessenem Rahmen beworben werden.