Das Landgericht Baden-Baden hat die Klage der Sparkasse Offenburg-Lahr gegen die frühere Betreibergesellschaft der Spielbank Baden-Baden abgewiesen. Nach dem heute verkündeten Urteil entbehren alle behaupteten Ansprüche des Kreditinstitutes jeglicher Grundlage. Die Sparkasse hatte die früheren Casinobetreiber auf Zahlung von EUR 3 Millionen verklagt, um einen Teil der von ihrem früheren Angestellten veruntreuten und in der Spielbank Baden-Baden verspielten Kundengelder ersetzt zu bekommen.