Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat mit drei weitgehend inhaltsgleichen Beschlüssen vom 14.11.2023 Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Bremen bestätigt.
Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat mit drei weitgehend inhaltsgleichen Beschlüssen vom 14.11.2023 Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Bremen bestätigt.
Die uneinheitliche Rechtsprechung in Sachen Sportwetten setzt sich auch nach der Entscheidung des BVerfG weiter fort. Aktuelles Beispiel dafür ist die verwaltungsrechtliche Entscheidung des OVG Bremen. Leitsätze: 1. Werder Bremen darf auf den Spieler-Trikots keine Werbung von bwin platzieren. 2. Eine nach DDR-Recht erteilte Sportwetten-Lizenz entfaltet keine Wirkung in den alten Bundesländern.