Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg erlässt im Verfahren zur „Zäsurrechtsprechung” der Kanzlei Benesch & Partner einstweilige Anordnung und ermöglicht Weiterbetrieb einer Spielhalle.

Rigoroses Vorgehen der Stadt Freiburg gegen Spielhallenbetreiber gestoppt

Erster gerichtlicher Lichtblick bei Härtefällen

BENESCH & PARTNER informiert über die dramatische Erlaubnissituation für Spielhallen in Baden-Württemberg, in dem die bundesweit im Glücksspielrecht tätige Kanzlei allein drei ihrer fünf Standorte hat.

Kanzlei Benesch & Partner übernimmt für ihre Kunden auch neben dem betrieblichen Datenschutzbeauftragen auch die Aufgaben als Geldwäschebeauftragten

Veranstaltungshinweis: 7. Deutscher Glücksspielrechtstag