Zahlreiche Mitglieder des Landtages Mecklenburg-Vorpommern folgten gestern der Einladung zum Parlamentarischen Abend in das Schweriner Schloss. Neben den Abgeordneten aus allen Fraktionen konnten ebenso Vertreter der Landesregierung...
Zahlreiche Mitglieder des Landtages Mecklenburg-Vorpommern folgten gestern der Einladung zum Parlamentarischen Abend in das Schweriner Schloss. Neben den Abgeordneten aus allen Fraktionen konnten ebenso Vertreter der Landesregierung...
Zu zwei Parlamentarischen Frühstücken haben in dieser Woche der Automaten-Verband Baden-Württemberg e.V. (AVBW) und der Dachverband die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW) eingeladen...
Bei den sächsischen Amtsgerichten von A bis Z fängt sich das Glücksspielreferat der sächsischen Landesdirektion Niederlagen ein.
Mit Beschluss vom 27. September 2018, der den Beteiligten heute zugestellt worden ist, hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof der Beschwerde eines Spielhallenbetreibers stattgegeben und damit zugleich eine anders lautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden aufgehoben.
Seit dem 1. Juli 2017 benoetigen alle Spielhallen eine gluecksspielrechtliche Erlaubnis und muessen einen Mindestabstand von 250 Metern zu allgemeinbildenden Schulen oder weiteren Spielstaetten einhalten.
Die vom Berliner Landesgesetzgeber eingeführten Beschränkungen für die Erlaubnis und den Betrieb von Spielhallen verstoßen nicht gegen Verfassungs- oder Unionsrecht. Das hat heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.