Die teure Pflicht, auf Einnahmen aus der Aufstellung von Geldspielgeräten Mehrwertsteuer zu zahlen, die sie gar nicht vereinnahmt haben und auch nicht vereinnahmen könnten, ärgert Automatenaufsteller seit Jahren.
Die teure Pflicht, auf Einnahmen aus der Aufstellung von Geldspielgeräten Mehrwertsteuer zu zahlen, die sie gar nicht vereinnahmt haben und auch nicht vereinnahmen könnten, ärgert Automatenaufsteller seit Jahren.
Der Spielhallenbetreiber, der den Streit um die Mehrwertsteuerpflicht der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielgeräten beim Bundesfinanzhof im Verfahren XI R 13/18 zu Unrecht verloren hatte, verklagt den Bund wegen der qualifizierten Verletzung des Unionsrechts durch den Bundesfinanzhof auf Schadensersatz.