Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Bremen hat mit Beschlüssen vom 31. August 2011 (Az. 5 V 514/11 und 5 V 532/11) die Eilanträge von zwei Firmen, die Spielhallen betreiben (Antragstellerinnen) abgelehnt, mit denen diese vorläufige Erlaubnisse für den Betrieb sogenannter Mehrfachspielhallen erstreiten wollten.