Leipzig - Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24. November 2010 als oberste Instanz der Verwaltungsgerichte zwei richtungweisende Urteile zur Frage der Zulässigkeit privater Sportwetten gesprochen. Das Gericht hat in der mündlichen Verhandlung ein staatliches Monopol für Sportwetten nur dann für zulässig erachtet, wenn der Staat die Suchtgefahren auf sämtlichen Glücksspielsektoren konsistent bekämpft. Da dies zu klären ist, hat das Bundesverwaltungsgericht die Verfahren an die Instanzgerichte zurückverwiesen.