Mit Urteilen vom 5. November 2010 hat das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg mehrere gegen Sportwettenvermittler ergangene Untersagungsverfügungen der Stadt Hamburg aufgehoben. In der heute zugestellten, 36 Seiten umfassenden Urteilsbegründung (Az. 4 K 350/08) erläutert das Verwaltungsgericht umfassend, weshalb es das derzeit noch bestehende staatliche Sportwettenmonopol für rechtswidrig