Seit dem 1.1.2009 ist das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Dieses Verbot gilt auch für Lottospiele. Trotzdem wird einer in Hamburg ansässigen Gesellschaft die Vermittlung durch eine Eilentscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz technisch wieder ermöglicht. Die Gesellschaft hatte mit Lotto Rheinland-Pfalz einen Vertrag über die Vermittlung unter anderem von Lottospielen im Internet geschlossen.