Das VG Frankfurt a. M. hat den Eilantrag eines in Heilbronn ansässigen Veranstalters von Pokerturnieren auf Verpflichtung der Stadt Frankfurt a. M. ein in einem Frankfurter Hotel geplantes Pokerturnier vorläufig nicht zu untersagen, abgelehnt. Die für das Lotterierecht zuständige 7. Kammer des VG Frankfurt a. M. hat festgestellt, dass das geplante Pokerturnier als unerlaubtes Glücksspiel anzusehen sei, so dass eine Untersagung der Veranstaltung rechtmäßig sei.