Berlin - Während der andauernden Corona-Krise hat das Bezirksamt Mitte der Stadt Berlin eine Pressemitteilung veröffentlicht, wonach am 1. April 2020 die Auswahl von Spielhallenstandorten in Berlin-Mitte per Losverfahren durchgeführt werden soll.
Berlin - Während der andauernden Corona-Krise hat das Bezirksamt Mitte der Stadt Berlin eine Pressemitteilung veröffentlicht, wonach am 1. April 2020 die Auswahl von Spielhallenstandorten in Berlin-Mitte per Losverfahren durchgeführt werden soll.
Das im Berliner Mindestabstandsumsetzungsgesetz (MindAbstUmsG Bln) vorgesehene Losverfahren zwischen konkurrierenden Spielhallenstandorten ist nicht zu beanstanden.
Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion, Jörg Bode, kritisiert die hohen Folgekosten, die der ehemalige Wirtschaftsminister Olaf Lies durch die rechtswidrige Anweisung zur Schließung von Spielhallen verursacht.
Die unter anderem für das Glücksspielrecht zuständige 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Lüneburg hat über Anträge von Spielhallenbetreibern auf Eilrechtsschutz gegen die behördliche Ablehnung von seit dem 1. Juli 2017 erforderlichen glücksspielrechtlichen Erlaubnisse entschieden.
Das niedersächsische Glücksspielgesetz soll geändert werden. Die geplanten Änderungen normieren einerseits ein bereits im Verwaltungsvollzug bewährtes Vorgehen, sie sind insoweit gesetzliche Klarstellung. Andererseits werden auch vorhandene Regelungslücken geschlossen.