Die teure Pflicht, auf Einnahmen aus der Aufstellung von Geldspielgeräten Mehrwertsteuer zu zahlen, die sie gar nicht vereinnahmt haben und auch nicht vereinnahmen könnten, ärgert Automatenaufsteller seit Jahren.
Die teure Pflicht, auf Einnahmen aus der Aufstellung von Geldspielgeräten Mehrwertsteuer zu zahlen, die sie gar nicht vereinnahmt haben und auch nicht vereinnahmen könnten, ärgert Automatenaufsteller seit Jahren.
Keine mündliche Verhandlung beantragt. Wie die Verbände des AMA (Arbeitsausschuss Münzautomaten) – VDAI, BA und DAGV – aktuell mitteilen, wirkt der Gerichtsbescheid des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 12.Mai 2005 in der Rechtssache "Linneweber" (Az: 5 K 4280/00 U) mit dem heutigen Tag als Urteil.