Das LG Augsburg hat einen Beschluss des AG Landsberg aufgehoben und die Wiederaufnahme eines Sportwetten-Verfahrens angeordnet. Grundlage war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum verfassungswidrigen bayerischen Glücksspielmonopol.
Das LG Augsburg hat einen Beschluss des AG Landsberg aufgehoben und die Wiederaufnahme eines Sportwetten-Verfahrens angeordnet. Grundlage war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum verfassungswidrigen bayerischen Glücksspielmonopol.