Wie schon vor kurzem das LG Ellwangen (vgl. den ISA-CASINOS - Bericht "LG Ellwangen: Glücksspiel mit europäischer Lizenz nicht strafbar") hat nun auch das AG Landshut entschieden, dass Sportwetten mit einer europäischer Lizenz nicht strafbar sind.
Einer Strafbarkeit nach § 284 Abs.1 StGB steht (...) entgegen, daß der Angeklagte nicht "ohne behördliche Erlaubnis" diese Einrichtungen bereitgestellt hat.