Die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Potsdam hat die Land Brandenburg Lotto GmbH verurteilt, die Bewerbung ihres Produktes „L-Dorado“ zu unterlassen. Zudem hat das LG die Aktivlegitimation des GIG Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen e.V. bestätigt und den Vorwurf der Rechtsmissbräuchlichkeit eindeutig verneint (Az. 51 O 65/09).