Das Landgericht Düsseldorf hat durch Urteil vom 03.11.2010 (Az.: 12 O 232/09) einem in Malta ansässigen Anbieter von Glücksspielen verboten, diese mit Zielrichtung auf die Bundesrepublik Deutschland zu veranstalten bzw. zu bewerben. Der von der 12. Zivilkammer des LG Düsseldorf verklagte Glücksspielanbieter bot durch mehrere Gesellschaften nicht nur entgeltliche Sportwetten über das Internet in Deutschland an, sondern auch Glücksspiele wie Roulette, Black Jack und sogar Automatenspiele.