Der Gerichtshof der Europäischen Union hat sich inzwischen in einer Reihe von Urteilen zur Auslegung der Vorschrift des Art. 49 EG (Dienstleistungsfreiheit) in Bezug auf Glücksspiele geäußert, zuletzt am 3. Juni 2010. Der Gerichtshof der Europäischen Union entscheidet im Wege der Vorabentscheidung über die Auslegung des Rechts der Europäischen Union und über die Gültigkeit der Handlungen der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union.