Ein namhafter Spielhallenbetreiber hat beim Landgericht Staatshaftungsklage wegen der Verletzung des Unionsrechts durch die Anwendung des glücksspielrechtlichen Konzessionsvorbehaltes eingereicht.
Ein namhafter Spielhallenbetreiber hat beim Landgericht Staatshaftungsklage wegen der Verletzung des Unionsrechts durch die Anwendung des glücksspielrechtlichen Konzessionsvorbehaltes eingereicht.
Die bei der „Gemeinsame Geschäftsstelle Glücksspiel“ für das Glücksspielkollegium tätigen Mitarbeiter K und R beim hessischen Minister des Innern und für Sport haben auf Geheiß des Kollegiums die vom VG Wiesbaden mit Entscheidung vom 16.4.2016 (5 L 1448/14) im Wege der einstweilen Anordnung beschlossene Neubescheidung mit dem Hinweis auf die Verfassungswidrigkeit des Kollegiums verweigert